Thursday, April 03, 2008


Additum 407 – US-Recht geht vor Völkerrecht

Mittwoch, 2. April 2008 [21:47 Uhr]
Sancta Nongrata an Vermiculi Sancti und Selige Spam

CC: Benedikt XVI., Dr. Ralph Bergold - Katholisch-Soziales Institut, Kardinal Paul Josef Cordes - Präsident des Päpstlichen Rates “Cor Unum”, Bernhard Docke - Anwalt von Murat Kurnaz, Prof. Benjamin B. Ferencz - Völkerrechtler u. ehemaliger US-Ankläger bei den Nürnberger Prozessen, Manfred Gnjidic - Anwalt von Khaled El-Masri, Prof. Theodor W. Hänsch - Physik-Nobelpreisträger u. Papstberater, Prof. August Heuser - Dommuseum Frankfurt am Main, Prof. Fotis Kafatos - Molekularbiologe - Biotechnologe u. Papstberater, Wolfgang Kaleck - Anwalt für Menschenrechte, Prof. Jörg Kinzig - Strafrechtler, Prof. Thomas Macho - Kulturwissenschafter, Renato Kardinal Martino - Präsident des Päpstlichen Rates für Justiz und Frieden, Dr. Maria Meesters - Katholische Rundfunkarbeit am SWR, Prof. Wolf Singer - Hirnforscher u. Papstberater, Dr. Vehlow & Wilmans - Rechtsanwälte, Benedikt Widmaier - Akademie für politische und soziale Bildung der Diözese Mainz, Michael Witti - Anwalt für Menschenrechte, Apostolische Nuntiatur in Berlin, Deutsche Bischofskonferenz, Evangelische Kirche Deutschland, Kommission für Zeitgeschichte in Bonn, Kontemplative Schwestern vom Guten Hirten, Päpstliches Komitee für Geschichtswissenschaften, Radio Vatikan, Radio X


Liebe Würmer, liebe Spam,

„Das US-Justizministerium hat zu Beginn des Irak-Kriegs vor fünf Jahren die Anwendung von Gewalt bei Verhören von Terrorverdächtigen im Ausland ausdrücklich [ohne Wenn und Aber] gestattet. Die Vollmachten des [sich als Herrscher der Welt gerierenden] US-Präsidenten und Oberkommandierenden in Kriegszeiten dürfe nicht durch UNO-Konventionen gegen Folter eingeschränkt werden, heißt es in einem Memorandum vom 14. März 2003, das am Dienstagabend vom Verteidigungsministerium veröffentlicht wurde.

Die Ermittler dürften es lediglich nicht gezielt darauf anlegen, ihre Gefangenen zu quälen. [Sie dürften aber ungezielt foltern.] Auch der Gebrauch bewusstseinsverändernder Drogen war dem Memo zufolge gestattet, wenn dadurch "kein extremer Effekt" [wie Wahnsinn bis in den Tod] hervorgerufen werde.

"Unsere bisherigen Interpretationen stellen klar, dass das Völkerrecht kein Bundesrecht ist und dass der Präsident [der Folter] freie Hand hat, ersteres nach seinem [christlichen] Dafürhalten außer Kraft zu setzten", schrieb John Yoo, seinerzeit stellvertretender [Folter-] Justizminister. Dementsprechend wird Unterstützung für jeden Ermittler zugesagt, der später wegen Gesetzesverstößen [wie Foltern] angeklagt werden könnte. Selbst wenn Grenzen [beim Foltern] überschritten werden sollten, "könnte die Notwendigkeit der Selbstverteidigung als Rechtfertigung gegen strafrechtliche Verfolgung dienen" [Der Präsident der Folter ist der Herr über die von ihm identifizierten Bösen. Er steht über dem Völkerrecht - dieses nennt man demokratisch. Der Herr des Vatikans besucht ihn – dieses nennt man freundschaftlich.] (…)

Justizministerium erlaubte Folter bei Verhören im Ausland
http://derstandard.at/?url=/?id=3287413

Ceterum censeo, bellum et tormentum esse interdicenda.

Mit herzlichen Grüßen

Nongrata

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