Friday, June 13, 2008

Additum 455 – Impotentia

Mittwoch, 11. Juni 2008 [14:22 Uhr]
Sancta Nongrata an Vermiculi Sancti und Selige Spam

CC: Benedikt XVI., Dr. Ralph Bergold - Katholisch-Soziales Institut, Kardinal Paul Josef Cordes - Präsident des Päpstlichen Rates “Cor Unum”, Bernhard Docke - Anwalt von Murat Kurnaz, Prof. Benjamin B. Ferencz - Völkerrechtler u. ehemaliger US-Ankläger bei den Nürnberger Prozessen, Manfred Gnjidic - Anwalt von Khaled El-Masri, Prof. Theodor W. Hänsch - Physik-Nobelpreisträger u. Papstberater, Prof. August Heuser - Dommuseum Frankfurt am Main, Prof. Fotis Kafatos - Molekularbiologe - Biotechnologe u. Papstberater, Wolfgang Kaleck - Anwalt für Menschenrechte, Prof. Jörg Kinzig - Strafrechtler, Prof. Thomas Macho -Kulturwissenschafter, Renato Kardinal Martino - Präsident des Päpstlichen Rates für Justiz und Frieden, Dr. Maria Meesters - Katholische Rundfunkarbeit am SWR, Dr. Vehlow & Wilmans - Rechtsanwälte, Benedikt Widmaier - Akademie für politische und soziale Bildung der Diözese Mainz, Michael Witti - Anwalt für Menschenrechte, Apostolische Nuntiatur in Berlin, Deutsche Bischofskonferenz, Kommission für Zeitgeschichte in Bonn, Kontemplative Schwestern vom Guten Hirten, Päpstliches Komitee für Geschichtswissenschaften, Radio Vatikan, Radio X


Liebe Vermiculi Sanctissimi, liebe Seligste Spam,

ein impotenter Mann wird von der katholischen Kirche nicht verheiratet. Seine Eheschließung verbietet das GÖTTLICHE RECHT (IUS DIVINUM) – sagen die Katholiken. Also wurde kürzlich einem querschnittsgelähmten, 26-jährigen jungen Mann die kirchliche Trauung verweigert.

Da fragt sich doch, ob sich katholische Kirchenführer nicht anmaßend verhalten mit ihrer Sicht des GÖTTLICHEN RECHTS.

Was meint denn wohl das GÖTTLICHE RECHT bei zugefügter impotentia durch FOLTER? Eine Trauungsverweigerung wäre doch eine doppelte Bestrafung für den Gefolterten und kann nicht im Sinne eines liebenden Gottes sein.

Die impotentia einer Frau ist nach ausgelegtem GÖTTLICHEM RECHT kein Ehehindernis. Auch nach einer Spezial-FOLTER darf die Frau nach GÖTTLICHEM RECHT getraut werden. Ist das GÖTTLICHE RECHT UNGERECHT gegenüber Männern?

Was sagt denn das GÖTTLICHE RECHT grundsätzlich zur FOLTER? Liegt etwa ein Versäumnis Papst Benedikts vor, dass offensichtlich niemand richtig Bescheid weiß, oder kommt die FOLTER im GÖTTLICHEN RECHT nicht vor?

Ob mir wohl eine geistliche Braut Christi oder ein geistlicher Bräutigam Christi heimlich Auskunft geben könnten? Verraten würde ich sie oder ihn nicht.

Ceterum censeo, bellum et tormentum esse interdicenda.

Mit herzlichen Grüßen

Nongrata

WIDER DIE FOLTER !

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