Additum 495 – Schweigegelübde
Dienstag, 12. August 2008 [20:57 MEZ]
Sancta Nongrata an Vermiculi Sancti und Selige Spam
CC: Benedikt XVI., Dr. Ralph Bergold - Katholisch-Soziales Institut, Kardinal Paul Josef Cordes - Präsident des Päpstlichen Rates “Cor Unum”, Bernhard Docke - Anwalt von Murat Kurnaz, Prof. Benjamin B. Ferencz - Völkerrechtler u. ehemaliger US-Ankläger bei den Nürnberger Prozessen, Manfred Gnjidic - Anwalt von Khaled El-Masri, Prof. Theodor W. Hänsch - Physik-Nobelpreisträger u. Papstberater, Prof. August Heuser - Dommuseum Frankfurt am Main, Dr. Karl-Joseph Hummel - Kommission für Zeitgeschichte e.V. (KfZG), Prof. Fotis Kafatos - Molekularbiologe - Biotechnologe u. Papstberater, Wolfgang Kaleck - Anwalt für Menschenrechte, Prof. Jörg Kinzig - Strafrechtler, Prof. Thomas Macho -Kulturwissenschafter, Renato Kardinal Martino - Präsident des Päpstlichen Rates für Justiz und Frieden, Dr. Maria Meesters - Katholische Rundfunkarbeit am SWR, Dr. Vehlow & Wilmans - Rechtsanwälte, Benedikt Widmaier - Akademie für politische und soziale Bildung der Diözese Mainz, Michael Witti - Anwalt für Menschenrechte, Apostolische Nuntiatur in Berlin, Deutsche Bischofskonferenz, Kontemplative Schwestern vom Guten Hirten, Päpstliches Komitee für Geschichtswissenschaften, Radio Vatikan, Radio X
Liebe Vermiculi Sancti, liebe Selige Spam,
Papst Benedikt XVI. sagte in Sydney, dass die Sexualverbrecher unter den Priestern hart zu bestrafen seien. Da aber stellen sich viele Fragen:
Hatte er dabei eine Bestrafung durch weltliche Gerichte oder durch Gerichte des Apostolischen Stuhles im Sinn?
Wird er die Bischöfe auffordern, mit weltlichen Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten?
Werden diese bei Sexualdelikten von Geistlichen die Polizei verständigen, oder gelten immer noch die Anordnungen des Joseph Ratzinger, heute Papst Benedikt XVI.? Vor 20 Jahren setzte er das „Crimen sollicitationis“, eine geheime, in Latein verfasste Instruktion an die Bischöfe in Kraft.
<<Es handelt auch von "allen obszönen Taten ... mit Jugendlichen beiderlei Geschlechts.“ Es verpflichtet das kindliche Opfer, den Priester, der mit der Anklage zu tun hat, und alle Zeugen zu einem Schweigegelübde. Den Eid zu brechen bedeutet die Exkommunikation aus der katholischen Kirche.>>
Aus: http://www.silentlambs.org/popeprotectscm_de.htm
2001 gab Kardinal Ratzinger, rekurrierend auf das „Crimen sollicitationis“, eine Weisung an den Klerus heraus, dass bestimmte schwere Vergehen der Glaubenskongregation gemeldet werden müssen, die dann ihrerseits über das weitere Vorgehen entscheiden werde.
Siehe: http://www.uni-tuebingen.de/kirchenrecht/nomokanon/quellen/023.htm
Dem Papst wird wegen dieser Anordnungen eine Vertuschung von Sexualdelikten vorgeworfen.
Siehe hierzu auch:
http://www.denk-mit.info/gesellschaft/sexualverbrechenvonpriesternunddervatikan.html
Wieso eigentlich werden von ihm Sittlichkeitsverbrechen durch Geistliche an Jugendlichen als innerkirchliche Angelegenheit angesehen, obwohl außerkirchliche Opfer betroffen sind?
Gehen diese Verbrechen nicht eher den Staat und seine Gerichte etwas an, der insbesondere seine jungen Bürger vor den Übergriffen der Eliten der katholischen Kirche zu schützen hat?
Wieso eigentlich sollte das Kirchenrecht dafür zuständig sein, wenn Geistliche beim Anhören der Beichten über „Zuwiderhandlungen gegen das Keuschheitsgebot“ spitz werden?
Welche Regelungen gibt die Kirche ihren zölibatären geistlichen Dienern an die Hand, um mit diesen Problemen fertig zu werden?
Falls nun ein Geistlicher von einem Gericht des Apostolischen Stuhles verurteilt wird: gibt es im Vatikan ein Gefängnis für geistliche Verbrecher?
Gibt es im Vatikan eine Psychiatrie für geistliche Wiederholungstäter, oder bügeln verurteilte Priester ihre Verbrechen im Beichtstuhl glatt.
Wie hart wurden die schlimmsten geistlichen Schwerverbrecher bestraft?
Warum sind die Akten der Gerichte des Apostolischen Stuhles nicht einsehbar?
Weshalb unterliegen Prozesse dieser Art der päpstlichen Geheimhaltung?
Wieso thront ein Papst als oberster Richter über dem katholischen Erdkreis, kann jedes kirchliche Verfahren an sich ziehen und ist von niemandem zur Rechenschaft und zur Verantwortung zu ziehen?
Weshalb spricht er Recht entweder persönlich oder durch die ordentlichen Gerichte des Apostolischen Stuhles oder durch von ihm delegierte Richter?
Wieso kann ein Papst jederzeit ein Verfahren beenden und ein Urteil sprechen, ohne sich um den CIC und den CCEO zu scheren und ist aufgrund seiner vollen und uneingeschränkten Leitungsgewalt in der Lage, die Gesetze, die seiner Entscheidung zugrunde liegen, zu ändern oder anders zu interpretieren?
Ist das als rechtsstaatlich zu bezeichnen oder eher Willkür in Reinform?
Warum kann gegen einen Papst kein kirchenrechtliches Verfahren wegen Rechtsbeugung bzw. Amtspflichtverletzung angestrengt werden, obwohl doch auch er befangen sein kann?
Wieso ist eine zehnjährige Verjährungsfrist bei Sittlichkeitsverbrechen im Kirchenrecht festgesetzt? Kann erzwungener Sex mit geistlichen Leibern nicht jahrelange Folter für schutzbefohlene Jugendliche bedeuten und deren Leben zerstören?
Welche Entschädigungszahlungen setzte das Apostolische Gericht fest?
Gibt es im Zusammenhang mit dem „Crimen sollicitationis“ auch Meldeformulare für Außenstehende – falls mal was schief läuft?
Und was ich auch noch wissen will: Was ist mit den Verbrechen an deutschen Heimkindern? Wurden diese Fälle vor den Gerichten des Apostolischen Stuhles verhandelt?
Ceterum censeo, bellum et tormentum esse interdicenda.
Mit herzlichen Grüßen
Nongrata
WIDER DIE FOLTER !
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